Notrufzentrale
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Abschleppdienst Neuss / Düsseldorf

Fremdparker auf Privat- und Fimengelände

Unbefugtes Parken auf Ihrem Privatgrundstück:

Teilen Sie uns bitte mit, dass...

  • ... das unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen auf Ihrem Grundstück untersagt und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet ist.
  • ... das abzuschleppende Fahrzeug tatsächlich auf Ihrem Grundstück und nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht.

Sollten beide Vorraussetzungen erfüllt sein, schicken wir Ihnen einen Abschleppwagen, der das Fahrzeug von Ihrem Privatgrundstück entfernt.

Die dabei entstehenden Kosten sind gegen Beleg an unsere Mitarbeiter zu zahlen. Diese werden Ihnen erstattet, sobald der Besitzer gegen Zahlung der Abschleppkosten sein Fahrzeug bei uns abgeholt hat.

Unbefugtes Parken auf Ihrem Firmengelände:

Teilen Sie uns bitte mit, dass...

  • ... das unbefugtes Abstellen von Fahrzeugen auf Ihrem Firmengelände untersagt und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet ist.
  • ... das abzuschleppende Fahrzeug tatsächlich auf Ihrem Firmengrundstück und nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht.

Sollten beide Vorraussetzungen erfüllt sein, schicken wir Ihnen einen Abschleppwagen, der das Fahrzeug von Ihrem Firmengrundstück entfernt.